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Anerkennung und Einsatz von Heilerziehungspfleger*innen in den Hilfen zu Erziehung

  • Einsatz und Anerkennung HEP

    Durch ausdauernden und intensiven Einsatz der beiden konfessionellen Erziehungshilfe Fachverbände eev und LVkE im Schulterschluss mit der öffentlichen Jugendhilfe ist es gelungen, den Einsatz von Heilerziehungspfleger*innen (HEP) und deren Anerkennung als Fachkräfte in den Hilfen zur Erziehung durch einen klaren Orientierungsrahmen neu zu bewerten. Zudem wird für neu auszubildende HEP im Zuge einer bundesweiten Veränderung die Ausbildung auch in Bayern durch eine Lehrplankommission des StMUK so verändert, dass Absolventen in Zukunft uneingeschränkt als Fachkräfte in der Jugendhilfe anerkannt werden. Sicherlich ist dieser Schritt auch dem neuen SGB VIII geschuldet, der inklusive Hilfen in Kindertagesstätten bereits jetzt vorsieht und dies auch in Zukunft für die HzE avisiert. Die konkreten Inhalte des Orientierungsrahmens können Sie dem Schreiben des Landesjugendamtes entnehmen.

Erhebung zum Fachkräftebedarf in den Hilfen zur Erziehung